Betreibungsamt
Das Betreibungsamt setzt im Wesentlichen die durch die Gläubiger beantragten und im Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz festgelegten Aufgaben um:
- Einleitung von Betreibungen durch Ausstellen von Zahlungsbefehlen;
- Vollzug von Pfändungen (Lohn-/Sach-/Grundstückpfändungen);
- Verwaltung von eingepfändetem Wohneigentum;
- Verwertung von Pfandgegenständen;
- Verteilen der Verwertungserlöse gemäss Kollokation;
- Ausstellen von Betreibungsauszügen für Wohnungs-/Stellensuchende, für Banken, Polizei, Einbürgerungsbehörden, Staatsanwaltschaften und andere legitimierte Interessenten;
- Arrest- und Retentionsvollzüge;
- Vernehmlassungen im Zusammenhang mit betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren;
- Strafanzeigen wegen Verstössen gegen die Bestimmungen des Betreibungs- und Strafrechts;
- Kontrolle und Führen der Handelsregistereinträge für die Gemeinde Wartau SG;
- Ausstellen von Verlustscheinen;
- Eintrag von Eigentumsvorbehalten und Führen des entsprechenden Registers;
- Abwicklung von Aufgaben anderer Ämter im Rechtshilfeverfahren;
- Beratung von Schuldnern wie auch von Gläubigern in allgemeinen betreibungsrechtlichen Belangen;
- Überwachen und Entgegennahme von Zahlungen der Schuldner; Weiterleitung an bezugsberechtigte Gläubiger; Hinterlegung von Geld, Wertsachen, Schuldbriefen etc. bei der kantonalen Depositenanstalt
- Führen der betreibungsrechtlichen Buchhaltung;
- Allgemeine Protokoll- und Registerführung gemäss Vorgaben des SchKG.
Öffnungszeiten
Termine ausserhalb der Bürozeiten sind auf telefonische Voranmeldung möglich.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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