Bürgerversammlung

Wartau ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d. h. die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmungen durchgeführt werden.

Der Rat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.

Die ordentliche Bürgerversammlung findet in der Regel am ersten Dienstag im April statt.

Kontakt

Max Andreoli
max.andreoli@wartau.ch

Ort

Turnhalle Oberstufenzentrum Seidenbaum
Seidenbaumstrasse 3
9477 Trübbach

Kompetenzen

Die Bürgerschaft beschliesst über:

  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung;
  • Jahresrechnung;
  • Budget und Steuerfuss;
  • Finanzgeschäfte gemäss Anhang zur Gemeindeordnung;
  • Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden;
  • weitere Geschäfte nach Massgabe der Gemeindeordnung oder der besonderen Gesetzgebung.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Stimmrechtsausweis und Broschüre (Jahresrechnung) werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmrechtsausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, beim (Bürgerschalter) Einwohneramt bezogen werden. Der Stimmrechtsausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen und abzugeben.

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