Generelle Informationen

Die Abstimmungsresultate von Wartau sind bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate.

Die Gesamtresultate der kantonalen Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar: Sachabstimmungen oder Wahlen.

Die Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch.

Blankodaten bis 2042

Die Datenbank www.swissvotes.ch gibt Auskunft über die Vorlagen und die Resultate von mehr als 500 Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848.

Urne Öffnungszeiten

Urnenlokale Azmoos (Betagtenheim), Trübbach (ehemals Schulhaus), Oberschan (Schulhaus) und Weite (Schulhaus): Sonntag von 9.00 bis 10.30 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist berechtigt, an der Abstimmung teilzunehmen.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren oder nicht erhalten haben, können Sie beim Einwohneramt ein Duplikat verlangen.

Brieflich abstimmen

Wie stimme ich brieflich?

  1. Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende Stimmzettelkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite dieses Stimmrechtsausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  3. Legen Sie das Kuvert mit dem/den Stimmzettel/n sowie den Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Stimmmaterial erhalten haben.
  4. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeindeverwaltung Wartau in Azmoos eintreffen.
  5. Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.