Grundbuchamt
Das Grundbuch bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und Rechten an Grundstücken. Es ist entscheidend für den Erwerb und Verlust von Eigentum an Grundstücken und für die Änderung und Übertragung von Rechten daran.
Das Grundbuchamt:
- berät in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten;
- erstellt Grundbuchauszüge;
- bereitet grundbuchrechtliche Verträge aller Art vor;
- führt das Grundbuch (Vormerkungen, Anmerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte und Eigentumswechsel);
- veranlagt Handänderungssteuern und -gebühren;
- ist für notarielle Tätigkeiten (Urkundsperson) in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten zuständig;
- arbeitet im amtlichen Schätzungswesen mit.
Öffnungszeiten
Termine ausserhalb der Bürozeiten sind auf telefonische Voranmeldung möglich.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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