Rechtskraft: Ergebnisse der Gesamterneuerungswahlen der Behördenmitglieder der Politischen Gemeinde Wartau für die Amtsdauer 2025 - 2028

16. Oktober 2024

Feststellung Rechtsgültigkeit der Ergebnisse der Wahl des Gemeindepräsiden­ten, des Schul­ratspräsidenten, der Mitglieder des Gemeinderates und der Mit­glieder der Geschäftsprüfungs­kommission vom 22. September 2024 (1. Wahl­gang)

Die Ergebnisse inkl. Rechtsmittelbelehrung wurden am 22. September 2024 amtlich publiziert.

Nachdem innert der Beschwerdefrist vom 22. September bis 07. Oktober 2024 keine Be­schwerde eingegangen ist und die Beschwerdefrist somit unbenutzt abgelaufen ist, haben die Ergebnisse der Gesamterneuerungswahlen der Behördenmitglieder der Politischen Gemeinde Wartau für die Amtsdauer 2025 - 2028 Rechtsgültigkeit er­langt.

Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ab­lauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das end­gültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 WAG). Aufgrund des Ausgangs der Wahlen vom 22. September 2024 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Gemeinderat Wartau mit Beschluss vom 15. Oktober 2024 fest, dass die erwähnten Ergebnisse angenommen sind.

15. Oktober 2024                                                                                              Der Gemeinderat