Rechtskraft: Ergebnisse der Gesamterneuerungswahlen der Behördenmitglieder der Politischen Gemeinde Wartau für die Amtsdauer 2025 - 2028
Feststellung Rechtsgültigkeit der Ergebnisse der Wahl des Gemeindepräsidenten, des Schulratspräsidenten, der Mitglieder des Gemeinderates und der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission vom 22. September 2024 (1. Wahlgang)
Die Ergebnisse inkl. Rechtsmittelbelehrung wurden am 22. September 2024 amtlich publiziert.
Nachdem innert der Beschwerdefrist vom 22. September bis 07. Oktober 2024 keine Beschwerde eingegangen ist und die Beschwerdefrist somit unbenutzt abgelaufen ist, haben die Ergebnisse der Gesamterneuerungswahlen der Behördenmitglieder der Politischen Gemeinde Wartau für die Amtsdauer 2025 - 2028 Rechtsgültigkeit erlangt.
Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 WAG). Aufgrund des Ausgangs der Wahlen vom 22. September 2024 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Gemeinderat Wartau mit Beschluss vom 15. Oktober 2024 fest, dass die erwähnten Ergebnisse angenommen sind.
15. Oktober 2024 Der Gemeinderat