Öffentliches Mitwirkungsverfahren: Aufhebung Sondernutzungsplan Hauptstrasse Weite
Der Gemeinderat beabsichtigt die Aufhebung des Sondernutzungsplans «Überbauungsplan Hauptstrasse, 9476 Weite».
Der Sondernutzungsplan «Überbauungsplan Hauptstrasse, 9476 Weite» deckt die Parzellen Nrn. 3139, 1136, 3620 sowie teilweise 1011 ab und legt Baufelder, Grünbereich, Parkierungs- und Verkehrsfläche, Gewässerabstände sowie die Erschliessung mit Zu- und Wegfahrten fest. Der Überbauungsplan wurde im Januar 2007 vom Kanton St. Gallen genehmigt und war auf die Entwicklungsabsichten des damaligen Besitzers ausgerichtet.
Mit dem Verkauf der Parzellen Nrn. 3139, 1136 und 3620 wird beabsichtigt, auf Parzelle Nr. 3139 das bestehende ältere Wohnhaus abzureissen und stattdessen ein Doppeleinfamilienhaus zu errichten. Dieses Bauvorhaben ist gemäss Festlegungen im rechtskräftigen Sondernutzungsplan «Überbauungsplan Hauptstrasse, 9476 Weite» allerdings nicht möglich. Auf den beiden weiteren Parzellen Nrn. 1136 und 3620 werden die bestehenden Bauten und Anlagen vorerst im jetzigen Zustand für den Betrieb einer Garage weitergenutzt.
Nun soll der bestehende Überbauungsplan aus dem Jahr 2007 gesamthaft aufgehoben werden, da weder öffentliche noch private Interessen an dessen Fortbestand verbleiben. Die Erschliessung der vom Überbauungsplan betroffenen Grundstücke ist von der Kantonsstrasse her über drei Zu-/Wegfahrten gesichert, was mit dem kantonalen Tiefbauamt vereinbart ist und die Verkehrssicherheit im Vergleich mit der ursprünglich vorgesehenen Lösung verbessert. Ein separater, am 12. September 2024 durch den Kanton genehmigter Sondernutzungsplan sichert den Gewässerraum entlang des Schärgiessens gemäss aktuellen gesetzlichen Vorgaben; die überholten Gewässerabstandslinien des vorliegenden Überbauungsplans wurden in diesem Rahmen bereits aufgehoben. Zudem lassen sich sowohl das Bauvorhaben auf Parzelle Nr. 3139 wie auch künftige Entwicklungen auf den übrigen Parzellen nach Regelbauweise realisieren. Sämtliche relevanten öffentlichen und privaten Interessen sind damit ausreichend berücksichtigt.
Die vorliegende Gesamtaufhebung des Sondernutzungsplans «Überbauungsplan Hauptstrasse, 9476 Weite» schafft die nutzungsplanerischen Voraussetzungen zur Realisierung des Doppeleinfamilienhauses auf Parz. Nr. 3139 und ermöglicht die weiteren baulichen Entwicklungen nach Regelbauweise. Diese Teilrevision der Ortsplanung entspricht der laufenden Revision der Nutzungsplanung und hat damit keine präjudizielle Wirkung.
Die Aufhebung des Sondernutzungsplans wird der Bevölkerung gestützt auf Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung, Art. 34 Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen und Art. 33bis Abs. 2 Strassengesetz zur öffentlichen Mitwirkung unterbreitet.
Die Unterlagen sind vom 25. November bis 24. Dezember 2024 auf der E-Mitwirkungsplattform www.mitwirken-wartau.ch aufgeschaltet. Sie liegen ausserdem während der Mitwirkungsfrist auch im Rathaus, Azmoos, 2. OG Korridor, öffentlich auf.
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Wartau gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat dankt den Teilnehmenden für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen, Anliegen und Anträge bis 24. Dezember 2024.