Rechtskraft: Ergebnis 2. Wahlgang eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Wartau für die Amtsdauer 2025 - 2028
Feststellung Rechtsgültigkeit des Ergebnisses 2. Wahlgang eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungskommission vom 24. November 2024
Das Ergebnis inkl. Rechtsmittelbelehrung wurde am 24. November 2024 amtlich publiziert.
Nachdem innert der Beschwerdefrist vom 24. November bis 09. Dezember 2024 keine Beschwerde eingegangen ist und die Beschwerdefrist somit unbenutzt abgelaufen ist, hat das Ergebnis 2. Wahlgang eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Wartau für die Amtsdauer 2025 – 2028 Rechtsgültigkeit erlangt.
Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 WAG). Aufgrund des Ausgangs der Wahl vom 24. November 2024 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Gemeinderat Wartau mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 fest, dass das erwähnte Ergebnis angenommen ist.