Öffentliche Mitwirkung: Strassenbauprojekt Ausbau Türlerweg, Teil -, Um- und Neuklassierungen, W1, Nr. 637, Oberschan inkl. Teilstrassenplan

26. März 2025
Der Gemeinderat Wartau lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:

Strassenbauprojekt Ausbau Türlerweg, Teil -, Um- und Neuklassierungen, W1, Nr. 637, Oberschan inkl. Teilstrassenplan

Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG), bzw. nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).

Die Projektunterlagen sowie der Teilstrassenplan sind vom 26. März bis 24. April 2025 auf der E-Mitwirkungsplattform https://mitwirken-wartau.ch aufgeschaltet. Sie liegen ausserdem während der Mitwirkungsfrist auch im Rathaus, Azmoos 2. OG Korridor, öffentlich auf.

Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Wartau gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat dankt den Teilnehmenden für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen, Anliegen und Anträge bis 24. April 2025.

Selbstverständlich ist die schriftliche Stellungnahme nach wie vor auch in Papierform mög­lich. Diese ist an den Gemeinderat Wartau, Poststrasse 51, 9478 Azmoos, bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist einzureichen.

Azmoos, im März 2025

Gemeinderat Wartau