Hundekontrolle
Wer einen mehr als fünf Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Die politische Gemeinde erhebt vom Hundehalter eine jährliche Taxe.
Keine Hundesteuer ist zu entrichten für:
- Blindenführ- und Behindertenhunde;
- Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde;
- Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hund angeschafft werden.
In Wartau beträgt die jährliche Hundetaxe:
Fr. 120.00 für jeden Hund
Sie erhalten die Rechnung direkt zugestellt.
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank AMICUS registriert sein müssen. Die Bezahlung der Hundesteuer hat unabhängig davon weiterhin zu erfolgen.
Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte, die Polizeistationen und die kommunalen Tierschutzbeauftragten verfügen über die entsprechenden Lesegeräte.
Die Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein. Bei der Neulösung benötigen wir die Chip-Nummer.
Änderungen von Personalien und Adressänderungen sind der Gemeinde zu melden. Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind nach der Registrierung der AMICUS-Datenbank, Identitas AG, Stauffacherstrasse 130a, 3014 Bern, Tel. 0848 777 100, E-Mail info@amicus.ch, zu melden.
Als Halter sind Sie verantwortlich, dass Sie folgende Ereignisse innert zehn Tagen bei AMICUS und der Hundekontrollstelle melden:
• Weitergabe und Übernahme des Hundes
• Ausfuhr des Hundes ins Ausland
• Tod des Hundes
Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen sich für die erste Erfassung in der AMICUS-Datenbank als Hundehalter bei der Gemeinde anmelden. Sie erhalten anschliessend Ihre Personen-ID, welche der Tierarzt benötigt, um den Hund zu registrieren.
Kanzlei/Hundekontrollstelle
Telefon +41 58 228 20 59
E-Mail: max.andreoli@wartau.ch