Abmeldung / Wegzug
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bürgerschalter / Einwohnerdienste | 058 228 20 50 | einwohneramt@wartau.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|