Bauprojekt: Gesuch Schlussabnahme
Die Bauherrschaft muss der Bauverwaltung unaufgefordert Anzeige machen:
- nach Erstellung des Schnurgerüstes, vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten;
- nach Erstellung der Abwasseranlagen, vor dem Eindecken;
- nach Verlegung der Schutzraumarmierung;
- nach vollendetem Rohbau;
- nach Fertigstellung der Baute oder Anlage, jedoch spätestens vor dem Bezug;
- nach Fertigstellung der Umgebungsarbeiten.
Die Bauverwaltung führt die Baukontrolle in der Regel innert drei Tagen nach eingegangener Anzeige durch.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 058 228 20 52 | bauverwaltung@wartau.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Verfahren
Online-Formular
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