Schiessen ausser Dienst (Daten)

Schiesspflichtig sind ...

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt) bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

  • Im Entlassungsjahr besteht keine Schiesspflicht mehr.
  • Die Schiessübung ist jährlich zu absolvieren.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Das obligatorische Bundesprogramm kann in den Schützenvereinen kostenlos geschossen werden. Es ist nicht möglich, dieses Schiessprogramm im Militärdienst zu absolvieren.

In der Regel erhalten alle schiesspflichtigen Angehörigen der Armee eine Aufforderung mit einer Klebeetikette, die zum Schiessen der Bundesübung mitgenommen werden muss. Die Schiesspflicht hat auch zu erfüllen, wer die Aufforderung nicht erhalten hat oder diese nicht mehr auffindet.

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