Abwasserreglement
Der Nachtrag zum Abwasserreglement hat die Ermächtigung des Gemeinderates zum Hauptgegenstand, den Bezug der Grundgebühr und der Schmutzwassergebühr den Korporationen im Gemeindegebiet der Gemeinde Wartau durch Leistungsvereinbarung zu übertragen, verbunden mit der Regelung der Entschädigung der Korporationen, der Aufsicht und des Rechtsschutzes im Bereich des übertragenen Gebührenbezugs.
Der Gemeinderat will die Übertragung des Gebührenbezugs denn auch mit den Dorfkorporationen vereinbaren.
Der Gemeinderat nimmt über den Hauptgegenstand des Nachtrags zum Abwasserreglement hinaus folgende weitere Punkte in die Revision des Abwasserreglementes auf, weil diese Änderungen angezeigt sind und sich die Revision des Abwasserreglementes im Hauptgegenstand dazu geradezu anbietet:
- Kontrolle des Bezuges des Frischwassers im Zusammenhang mit der Ablesung der Wasseruhren (Art. 25 Abs. 4);
- Anhebung der Untergrenze der Wertvermehrung einer Baute oder Anlage infolge einer baulichen Veränderung als Voraussetzung für eine Nachzahlung des Beitrags für Bauten und Anlagen auf einem Grundstück, das an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist(Art. 31 Abs. 1);
- Abschaffung des Skontos bei einer Bezahlung des Gesamtbetrags der geschuldeten Beiträge innert Frist (Art. 37 Abs. 2).
Informationen
- Datum
- 28. November 2017
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat Wartau