Betagtenheim Wartau, Fondsreglement

Der Fonds Betagtenheim Wartau dient für ausserordentliche Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bau, dem Betrieb und Unterhalt, welche durch die Politische Gemeinde Wartau als Trägerin des Betagtenheims Wartau nicht abgedeckt werden können. Die Mittel werden zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner des Betagtenheims eingesetzt.

In den letzten Jahren hat der Fonds verschiedene Gesuche unterstützt, so ein Transportfahrzeug für das Betagtenheim oder Kunst am Bau resp. der Brunnen vor dem Betagtenheim.
Im 2012 entschied die Kommission, einen namhaften Beitrag an die Gartengestaltung des Betreuten Wohnens zu leisten. Die Umgebungsgestaltung kommt auch dem Betagtenheim zugute, welches bis heute über keine Grünfläche verfügt.

Wenn Sie den Fonds Betagtenheim unterstützen möchten, sind Spenden und Vergabungen herzlich willkommen. Das Spendenkonto verwaltet die Politische Gemeinde Wartau. Postkonto 90-4403-5. Bitte im Mitteilungsfeld den Vermerk ´Fonds Betagtenheim´ anbringen.

Informationen

Datum
3. September 2001
Herausgeber/-in
Gemeinderat Wartau

Dokumente

Name
Fondsreglement (PDF, 24.26 kB) Download 0 Fondsreglement

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