Hundereglement

Für den Vollzug des Hundegesetzes (sGS 456.1; abgekürzt HuG)  ist die Politische Gemeinde zuständig, soweit dieser Erlass keine andere Regelung trifft.
Die Gemeinde erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:

  • Durchführung der Hundekontrolle;
  • Erhebung der Hundesteuern;
  • Bereitstellung der notwendigen Einrichtungen für die Beseitigung des Hundekots;
  • Unterbringung von herrenlosen oder entlaufenen Hunden und arbeitet mit dem Kanton bei der Kontrolle der Umsetzung angeordneter Massnahmen zur Einschränkung der Hundehaltung zusammen.
   

Informationen

Datum
14. Januar 2020
Herausgeber/-in
Gemeinderat Wartau

Dokumente

Name
Hundereglement (PDF, 39.09 kB) Download 0 Hundereglement

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