Asylwesen
Die kantonale Asylverordnung regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung für Personen, die gestützt auf dieses Gesetz durch das Staatssekretariat für Migration dem Kanton St. Gallen zugewiesen wurden oder für die er als zuständig bezeichnet wurde.
Dabei sind die Gemeinden verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. In Wartau werden die Asylsuchenden in verschiedenen Liegenschaften untergebracht.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | 058 228 20 66 | sozialamt@wartau.ch |