Mietstreitigkeiten

Hinterlegung von Mietzinsen

Verlangt der Mieter vom Vermieter die Beseitigung eines Mangels, so muss er ihm dazu schriftlich eine angemessene Frist setzen und kann ihm androhen, dass er bei unbenütztem Ablauf der Frist Mietzinse, die künftig fällig werden, bei einer vom Kanton bezeichneten Stelle hinterlegen wird. Er muss die Hinterlegung dem Vermieter schriftlich ankündigen (Art. 259g OR).

Mit der Hinterlegung gelten die Mietzinse als bezahlt.

Weitere Informationen

Nachstehend finden Sie die Angaben der zuständigen Schlichtungsstelle.

Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Sarganserland-Werdenberg besteht aus Sekretariat und Schlichtungsbehörde. 

Kostenlose Beratung
Das Sekretariat berät Mieter oder Vermieter bei Problemen und Streitigkeiten in Mietverhältnissen; beispielsweise bei Kündigungen, der Berechnung von Mietzinsänderungen, Fragen von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, Unklarheiten bei Mietvertragsabschluss usw.

Verhandlung
Wenn sich eine Partei unrecht behandelt fühlt, kann sie jederzeit bei der Mietschlichtungs-stelle eine Klage mit einem Rechtsbegehren einreichen. Die Schlichtungsbehörde wird beide Parteien vorladen und versuchen, eine Einigung zu erreichen. In bestimmten Fällen wird die Behörde auch entscheiden.

Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
St. Gallerstrasse 2
9471 Buchs
Tel. 081 755 75 77
schlichtungsstelle@buchs-sg.ch

Öffnungszeiten
Mo-Do 08.30-11.30 Uhr

 

 

Zugehörige Objekte