Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.
Die Abmeldung innerhalb der Schweiz können Sie auch online über eUmzug tätigen.
Bei einer Abmeldung ins Ausland muss man sich vorgängig beim Steueramt abmelden.
Schweizer Bürgerinnen und Bürgern bringen folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
- Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)
Ausländische Staatsangehörige bringen folgende Unterlagen mit:
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis(e)
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgerschalter / Einwohnerdienste | 058 228 20 50 | einwohneramt@wartau.ch |