Polizeistundenverlängerung
24.00 bis 05.00 Uhr
01.00 bis 05.00 Uhr in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.
Für einen bestimmten Anlass kann die Schliessungszeit auf Gesuch des Patentinhabers verkürzt oder aufgehoben werden. Gastgewerbliche Betriebe können höchstens um 12 Polizeistundenverlängerungen pro Jahr und Lokal nachsuchen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 058 228 20 50 | info@wartau.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 30.00Bemerkung
Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie an, bis wann Sie die Polizeistundenverlängerung wünschen. Diese wird in der Regel bis längstens 03.00 Uhr gewährt.
Das Gesuch ist mindestens 1 Woche vor dem Anlass einzureichen.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.