Polizeistundenverlängerung

Für gastgewerbliche Tätigkeiten gelten vom Gesetz vorgegebene Schliessungszeiten. Diese dauern von

24.00 bis 05.00 Uhr
01.00 bis 05.00 Uhr in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.

Für einen bestimmten Anlass kann die Schliessungszeit auf Gesuch des Patentinhabers verkürzt oder aufgehoben werden. Gastgewerbliche Betriebe können höchstens um 12 Polizeistundenverlängerungen pro Jahr und Lokal nachsuchen.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie an, bis wann Sie die Polizeistundenverlängerung wünschen.
Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie an, bis wann Sie die Polizeistundenverlängerung wünschen. Diese wird in der Regel bis längstens 03.00 Uhr gewährt.

Das Gesuch ist mindestens 1 Woche vor dem Anlass einzureichen.

Verfahren

Nach Erhalt der Bestellung sendet Ihnen die Gemeinderatskanzlei die Verlängerungsbewilligung per Post zu. Gleichzeitig informiert sie die Polizeistation Mels. Falls Sie nicht elektronisch bezahlen, erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.