Einbürgerung
Um das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben, ist ein Einbürgerungsgesuch dem Einbürgerungsrat Wartau einzureichen. Das Gesuch kann nur positiv beantwortet werden, wenn Sie sämtliche Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung beziehungsweise die erleichterte Einbürgerung erfüllen. Eine erleichterte Einbürgerung ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie mit einer Schweizerin/einem Schweizer verheiratet sind oder einen schweizerischen Elternteil haben. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration.
Das Einbürgerungsgesuch wird durch mehrere Instanzen geprüft und beinhaltet auch Gespräche vor Ort. Für eine ordentliche Einbürgerung ist die Zustimmung der Gemeinde, des Kantons und des Bundes erforderlich. Bei allen drei Instanzen fallen Gebühren an. Das Verfahren dauert mindestens einige Monate, oft aber länger als ein Jahr.
Auskünfte zu den formellen und persönlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeinderatskanzlei.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 058 228 20 50 | info@wartau.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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