Schutzverordnung
Die Schutzbestimmungen gelten für folgende in den Schutzplänen sowie in den dazugehörigen Verzeichnissen
aufgeführten Objekte:
- Geschützte Bauten, wertvolle Brunnenanlagen
- Kulturobjekte
- Archäologische Schutzgebiete / Schutzobjekte
- Naturschutzgebiete
- Einzelbäume, Baumreihen, Hecken, Feld- und Ufergehölze
- Geotopschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Lebensraum – Kerngebiete
- Wildruhezone
- Lebensraum – Schongebiete
- Auenschutzgebiete
Die Verordnung bezweckt die Erhaltung der aufgeführten Schutzgegenstände.
Massnahmen jeglicher Art, welche die Objekte gefährden, sind untersagt.
Sie stützt sich auf das Planungs- und Baugesetz und die kantonale Naturschutzverordnung.
Informationen
- Datum
- 13. November 2007
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat Wartau
Dokumente
Name | |||
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Schutzverordnung (PDF, 101.27 kB) | Download | 0 | Schutzverordnung |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 058 228 20 52 | bauverwaltung@wartau.ch |