Videoüberwachung auf Schulhausarealen
Dieses Reglement bezweckt, dass Teile der Schulhausareale der Gemeinde Wartau mit Videokamers überwacht werden können, welche eine Personenidentifikation zulassen.
Die Videoüberwachung soll insbesondere:
- gewalttätige Ausschreitungen bzw. Vandalismus verhindern;
- Sachbeschädigungen von Velos, Mofas und Mobbing verhindern;
- die Aufklärung von Straftaten erleichtern.
Informationen
- Datum
- 11. Dezember 2007
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat Wartau
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Reglement Videouberwachung (PDF, 69.21 kB) | Download | 0 | Reglement Videouberwachung |