Nutzungsreglement von gemeindeeigenen Anlagen
Mit dem Nutzungsreglement und dem darauf abgestützten Gebührentarif kann ein zeitgemässes Verfahrensrecht für die Nutzung der gemeindeeigenen Anlagen durch Dritte herbeigeführt werden. Zudem kann mit der vorgesehenen Ausgestaltung des Bewilligungsverfahrens dem Grundsatz der Rechtsgleichheit, d.h. der rechtsgleichen Behandlung der Nutzungsberechtigten, Rechnung getragen werden.
Informationen
- Datum
- 18. Dezember 2019
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat Wartau
Dokumente
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Nutzungsreglement (PDF, 282.32 kB) | Download | 0 | Nutzungsreglement |