Hundereglement
Für den Vollzug des Hundegesetzes (sGS 456.1; abgekürzt HuG) ist die Politische Gemeinde zuständig, soweit dieser Erlass keine andere Regelung trifft.
Die Gemeinde erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
- Durchführung der Hundekontrolle;
- Erhebung der Hundesteuern;
- Bereitstellung der notwendigen Einrichtungen für die Beseitigung des Hundekots;
- Unterbringung von herrenlosen oder entlaufenen Hunden und arbeitet mit dem Kanton bei der Kontrolle der Umsetzung angeordneter Massnahmen zur Einschränkung der Hundehaltung zusammen.
Informationen
- Datum
- 14. Januar 2020
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat Wartau
Dokumente
Name | |||
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Hundereglement (PDF, 39.09 kB) | Download | 0 | Hundereglement |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 058 228 20 50 | info@wartau.ch |