Grundbuchgeschäft, Auftragsformular

Für die Erstellung eines Vertrages (Kauf, Erbgang, Erbteilung, Tausch) benötigt das Grundbuchamt von der Veräusserin oder dem Veräusserer einen schriftlichen Auftrag mit den nötigen Angaben.
Bitte melden Sie das Grundbuchgeschäft frühzeitig an und planen eine Frist von ca. 1 Woche als Vorbereitungszeit des Grundbuchamtes mit ein.

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